Kostenerstattung

 

Durch meine Zertifizierung als "Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED" bin ich bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Die Kostenerstattung einer Ernährungstherapie ist so grundsätzlich möglich.

Bei der Bezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse handelt es sich um eine „Kann-Leistung“. Die Anzahl der Beratungstermine die bezuschusst werden können und die Höhe der jeweiligen Erstattungsleistung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich (in der Regel liegt die Erstattung zwischen 50 bis 100 % der Kosten). Informieren Sie sich am Besten vorab bei Ihrer Krankenkasse.

 

Für eine Bezuschussung fordern die meisten Krankenkassen einen Kostenvoranschlag "Antrag auf Kostenerstattung" für eine Ernährungstherapie. Gerne stelle ich Ihnen bereits vor Beratungsbeginn ein entsprechendes Schreiben aus.

Zudem brauchen Sie für Ihre Krankenkasse, nach ärztlicher Diagnose bzw. medizinischer Indikation, von Ihrem Arzt ein Rezept oder eine "ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung"  für eine Ernährungstherapie.

 

Vorgehensweise bei privat Versicherten:  Der privat Versicherte sollte im Vorfeld der Beratung unter  Vorlage der "Notwendigkeitsbescheinigung"  Kontakt zu seiner Krankenversicherung  aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier u. a. vom abgeschlossenen  Vertrag abhängig.

 

Gerne bin ich Ihnen bei der Antragstellung behilflich.